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Tourismusverbände haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Tourismusverbänden und mit dem Vereinder Tirol Werbung GmbH zusammenzuarbeiten, soweit dies im Interesse einer zweckmäßigen, sparsamen, wirtschaftlichen und marktgerechten Aufgabenerfüllung geboten ist und die Aufgabenbereiche für eine solche Zusammenarbeit geeignet sind. Eine solche Zusammenarbeit ist insbesondere in folgenden Bereichen und in folgender Form anzustreben:
Tourismusverbände haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Tourismusverbänden und mit dem Vereinder Tirol Werbung GmbH zusammenzuarbeiten, soweit dies im Interesse einer zweckmäßigen, sparsamen, wirtschaftlichen und marktgerechten Aufgabenerfüllung geboten ist und die Aufgabenbereiche für eine solche Zusammenarbeit geeignet sind. Eine solche Zusammenarbeit ist insbesondere in folgenden Bereichen und in folgender Form anzustreben: