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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Für die Vertragsbedienstete, die nicht in einem Betrieb tätig ist, gelten §§ 2a bis 9 und 17 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.
(2) Für die Vertragsbedienstete, die nicht in einem Betrieb tätig ist, gelten §§ 2a bis 9 und 17 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.