§ 9 T-LWG Inkrafttreten

Landeswappengesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz über die Führung und Verwendung des Tiroler Landeswappens, LGBl. Nr. 20/1948, sowie die Kundmachung der Landesregierung über das Landeswappen und das Landessiegel, LGBl. Nr. 13/1949, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 26.07.2006 bis 31.12.2018

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz über die Führung und Verwendung des Tiroler Landeswappens, LGBl. Nr. 20/1948, sowie die Kundmachung der Landesregierung über das Landeswappen und das Landessiegel, LGBl. Nr. 13/1949, außer Kraft.

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