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Legende:
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Die Voraussetzungen zur Bestellung als Naturschutzorgan sind:
a) |
| |||||||||
b) | vollendetes | |||||||||
c) | Vertrauenswürdigkeit | |||||||||
d) |
| |||||||||
e) | der Nachweis über die Teilnahme an einer fachspezifischen Ausbildungsveranstaltung und die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (§ 63). |
Die Voraussetzungen zur Bestellung als Naturschutzorgan sind:
a) |
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b) | vollendetes | |||||||||
c) | Vertrauenswürdigkeit | |||||||||
d) |
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e) | der Nachweis über die Teilnahme an einer fachspezifischen Ausbildungsveranstaltung und die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (§ 63). |