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Legende:
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(1) Als Beitrag zu demAnm.: entfallen mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwand wird ein einmaliger Förderungsbetrag gewährtLGBl. Nr. 92/2023)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. Dieser beträgt bei einer92 aus 2023,)
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(2) Die Auszahlung erfolgt einmalig über Antrag, wobei die Antragstellung und der Nachweis der Geburtsurkunden spätestens sechs Monate nach der Geburt zu erfolgen hat.
(1) Als Beitrag zu demAnm.: entfallen mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwand wird ein einmaliger Förderungsbetrag gewährtLGBl. Nr. 92/2023)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. Dieser beträgt bei einer92 aus 2023,)
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(2) Die Auszahlung erfolgt einmalig über Antrag, wobei die Antragstellung und der Nachweis der Geburtsurkunden spätestens sechs Monate nach der Geburt zu erfolgen hat.