Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Gewichtungsfaktor wird durch das Zusammenzählen der Gewichtungseinheiten der einzelnen Familienmitglieder gebildet. Die Gewichtungseinheit für die einzelnenmiteinzubeziehenden Familienmitglieder wird wie folgt festgelegt:
1. | für die Förderungswerberin oder den Förderungswerber | 1,0 |
2. | für die Partnerin oder den Partner | 0,8 |
3. | für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne von § 6 besteht | 0,5 |
4. | für Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher | 1,2. |
Der Gewichtungsfaktor wird durch das Zusammenzählen der Gewichtungseinheiten der einzelnen Familienmitglieder gebildet. Die Gewichtungseinheit für die einzelnenmiteinzubeziehenden Familienmitglieder wird wie folgt festgelegt:
1. | für die Förderungswerberin oder den Förderungswerber | 1,0 |
2. | für die Partnerin oder den Partner | 0,8 |
3. | für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne von § 6 besteht | 0,5 |
4. | für Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher | 1,2. |