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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Der Gewichtungsfaktor wird durch das Zusammenzählen der Gewichtungseinheiten der einzelnen Familienmitglieder gebildet(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 92/2023)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. Die Gewichtungseinheit für die miteinzubeziehenden Familienmitglieder wird wie folgt festgelegt:92 aus 2023,)
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Der Gewichtungsfaktor wird durch das Zusammenzählen der Gewichtungseinheiten der einzelnen Familienmitglieder gebildet(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 92/2023)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. Die Gewichtungseinheit für die miteinzubeziehenden Familienmitglieder wird wie folgt festgelegt:92 aus 2023,)
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