§ 18 Bgld. FFG Teilnahme von Ersatzmitgliedern,

Bgld. Familienförderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.04.2007 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1Das bestellte Ersatzmitglied ist auch dann berechtigt an der Sitzung des Familienbeirats teilzunehmen, wenn das Mitglied, zu dessen Vertretung es bestellt ist, selbst an der Sitzung teilnimmt. Jänner 1992 in KraftIn diesem Fall hat das Ersatzmitglied kein Stimmrecht.

(2) Verordnungen auf Grund dieses GesetzesDie oder der Vorsitzende können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werdenzur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte weitere Personen als fachkundige Personen oder Auskunftspersonen beiziehen. Sie dürfen frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werdenDiese Personen haben kein Stimmrecht.

Stand vor dem 26.04.2007

In Kraft vom 01.01.1992 bis 26.04.2007

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1Das bestellte Ersatzmitglied ist auch dann berechtigt an der Sitzung des Familienbeirats teilzunehmen, wenn das Mitglied, zu dessen Vertretung es bestellt ist, selbst an der Sitzung teilnimmt. Jänner 1992 in KraftIn diesem Fall hat das Ersatzmitglied kein Stimmrecht.

(2) Verordnungen auf Grund dieses GesetzesDie oder der Vorsitzende können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werdenzur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte weitere Personen als fachkundige Personen oder Auskunftspersonen beiziehen. Sie dürfen frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werdenDiese Personen haben kein Stimmrecht.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten