Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung (T-VV) Fundstelle (weggefallen)

Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.10.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 21. November 2006 über die
Festlegung des Publikationsmediums für die Bekanntmachungen von
Auftragsvergaben sowie der Gebühren für die Inanspruchnahme des
unabhängigen Verwaltungssenates als Nachprüfungsbehörde (Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung (T-VV)
LGBl. Nr. 92/2006

Änderung

LGBl. Nr. 44/2010, 144/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 52 Abs Fundstelle seit 22.10.2018 weggefallen. 1, 55 Abs. 1, 216 Abs. 1 und 219 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, und des § 19 Abs. 2 des Tiroler Vergabenachprüfungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 70, wird verordnet:

Stand vor dem 22.10.2018

In Kraft vom 01.01.2007 bis 22.10.2018
Verordnung der Landesregierung vom 21. November 2006 über die
Festlegung des Publikationsmediums für die Bekanntmachungen von
Auftragsvergaben sowie der Gebühren für die Inanspruchnahme des
unabhängigen Verwaltungssenates als Nachprüfungsbehörde (Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung (T-VV)
LGBl. Nr. 92/2006

Änderung

LGBl. Nr. 44/2010, 144/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 52 Abs Fundstelle seit 22.10.2018 weggefallen. 1, 55 Abs. 1, 216 Abs. 1 und 219 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, und des § 19 Abs. 2 des Tiroler Vergabenachprüfungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 70, wird verordnet:

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