Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler (T-VPG) Fundstelle (weggefallen)

Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2018 bis 31.12.9999
Gesetz vom 5. Juli 2006 über die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen in Tirol (Tiroler
Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler (T-VPG)
LGBl. Nr. 70/2006

Änderung

STF: LGBl. Nr. 70/2006 - Landtagsmaterialien: 218/06

LGBl. Nr. 17/2010 - Landtagsmaterialien: 645/09

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Geltungsbereich, Nachprüfungsbehörde

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Rechtsschutz durch das Landesverwaltungsgericht, Verfahren

2. Abschnitt
Nachprüfung, Allgemeines

§ 3

Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts

§ 4

Auskunftspflicht

§ 4a

Akteneinsicht

§ 4b

Zustellungen

§ 4c

Mündliche Verhandlung

3. Abschnitt
Nachprüfungsverfahren

§ 5

Einleitung des Nachprüfungsverfahrens, Schlichtungsversuch

§ 6

Fristen für Nachprüfungsanträge

§ 7

Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags

§ 8

Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung

§ 9

Parteien des Nachprüfungsverfahrens

§ 10

Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers

4. Abschnitt
Einstweilige Verfügungen

§ 11

Antragstellung

§ 12

Erlassung der einstweiligen Verfügung

§ 13

Parteien des Verfahrens zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung

5. Abschnitt
Feststellungsverfahren

§ 14

Einleitung des Verfahrens

§ 15

Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrags

§ 16

Parteien des Feststellungsverfahrens

§ 17

Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung
und Verhängung von Sanktionen

§ 17a

Unwirksamerklärung des Widerrufes

6. Abschnitt
Entscheidungsfristen, Mutwillensstrafen, Gebühren

§ 18

Entscheidungsfristen, Mutwillensstrafen

§ 19

Gebühren, Gebührenersatz

7. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 22

Umsetzung von Unionsrecht

§ 23

In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmung

Der Landtag hat beschlossen:

Fundstelle seit 21.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 21.08.2018

In Kraft vom 01.01.2007 bis 21.08.2018
Gesetz vom 5. Juli 2006 über die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen in Tirol (Tiroler
Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler (T-VPG)
LGBl. Nr. 70/2006

Änderung

STF: LGBl. Nr. 70/2006 - Landtagsmaterialien: 218/06

LGBl. Nr. 17/2010 - Landtagsmaterialien: 645/09

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Geltungsbereich, Nachprüfungsbehörde

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Rechtsschutz durch das Landesverwaltungsgericht, Verfahren

2. Abschnitt
Nachprüfung, Allgemeines

§ 3

Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts

§ 4

Auskunftspflicht

§ 4a

Akteneinsicht

§ 4b

Zustellungen

§ 4c

Mündliche Verhandlung

3. Abschnitt
Nachprüfungsverfahren

§ 5

Einleitung des Nachprüfungsverfahrens, Schlichtungsversuch

§ 6

Fristen für Nachprüfungsanträge

§ 7

Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags

§ 8

Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung

§ 9

Parteien des Nachprüfungsverfahrens

§ 10

Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers

4. Abschnitt
Einstweilige Verfügungen

§ 11

Antragstellung

§ 12

Erlassung der einstweiligen Verfügung

§ 13

Parteien des Verfahrens zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung

5. Abschnitt
Feststellungsverfahren

§ 14

Einleitung des Verfahrens

§ 15

Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrags

§ 16

Parteien des Feststellungsverfahrens

§ 17

Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung
und Verhängung von Sanktionen

§ 17a

Unwirksamerklärung des Widerrufes

6. Abschnitt
Entscheidungsfristen, Mutwillensstrafen, Gebühren

§ 18

Entscheidungsfristen, Mutwillensstrafen

§ 19

Gebühren, Gebührenersatz

7. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 22

Umsetzung von Unionsrecht

§ 23

In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmung

Der Landtag hat beschlossen:

Fundstelle seit 21.08.2018 weggefallen.

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