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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Beachte: Obige Novellierungen im Abs. 1 und 2 gemäß LGBl.Nr. 127/2024 gelten befristet bis 31. Dezember 2028. Danach gilt wieder die ursprüngliche Fassung laut LGBl.Nr. 116/2020.)(Beachte: Obige Novellierungen im Absatz eins und 2 gemäß LGBl.Nr. 127/2024 gelten befristet bis 31. Dezember 2028. Danach gilt wieder die ursprüngliche Fassung laut LGBl.Nr. 116/2020.)
(Beachte: Obige Novellierungen im Abs. 1 und 2 gemäß LGBl.Nr. 127/2024 gelten befristet bis 31. Dezember 2028. Danach gilt wieder die ursprüngliche Fassung laut LGBl.Nr. 116/2020.)(Beachte: Obige Novellierungen im Absatz eins und 2 gemäß LGBl.Nr. 127/2024 gelten befristet bis 31. Dezember 2028. Danach gilt wieder die ursprüngliche Fassung laut LGBl.Nr. 116/2020.)