§ 22 T-VPG (weggefallen)

Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2018 bis 31.12.9999
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 89/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Rechtsmittelrichtlinie), ABl§ 22 T-VPG seit 21.08.2018 weggefallen. Nr. L 395 vom 30. Dezember 1989, S. 33, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG, ABl. Nr. L 335 vom 20. Dezember 2007, S. 31, und Art. 81 der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl. 2004 Nr. L 134, S. 114, zuletzt geändert durch die Entscheidung der Kommission 2008/963/EG vom 9. Dezember 2008, ABl. Nr. L 349 vom 24. Dezember 2008, S. 1, umgesetzt.

Stand vor dem 21.08.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 21.08.2018
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 89/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Rechtsmittelrichtlinie), ABl§ 22 T-VPG seit 21.08.2018 weggefallen. Nr. L 395 vom 30. Dezember 1989, S. 33, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG, ABl. Nr. L 335 vom 20. Dezember 2007, S. 31, und Art. 81 der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl. 2004 Nr. L 134, S. 114, zuletzt geändert durch die Entscheidung der Kommission 2008/963/EG vom 9. Dezember 2008, ABl. Nr. L 349 vom 24. Dezember 2008, S. 1, umgesetzt.

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