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Verordnung der Landesregierung vom 8. Mai 2007 über das Ausmaß der
Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung und
über die Art ihrer Einhebung bei den Landesbehörden (Landes-
Verwaltungsabgabenverordnung 2007 – LVAV)
LGBl. Nr. 30/2007
Änderung
LGBl. Nr. 62/2007, 13/2008, 118/2009, 93/2011, 120/2013, 154/2013, 82/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 94/2005, wird verordnet:
Verordnung der Landesregierung vom 8. Mai 2007 über das Ausmaß der
Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung und
über die Art ihrer Einhebung bei den Landesbehörden (Landes-
Verwaltungsabgabenverordnung 2007 – LVAV)
LGBl. Nr. 30/2007
Änderung
LGBl. Nr. 62/2007, 13/2008, 118/2009, 93/2011, 120/2013, 154/2013, 82/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 94/2005, wird verordnet: