Tiroler Fleischuntersuchungsgebührenverordnung 2008 (T-FUGV 2008) Fundstelle

Tiroler Fleischuntersuchungsgebührenverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999

Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2007 über die
Festsetzung der Fleischuntersuchungsgebühren (Tiroler
Fleischuntersuchungsgebührenverordnung 2008)

LGBl. Nr. 95/2007

Änderung

LGBl. Nr. 144/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Fleischuntersuchungsgebührengesetzes 2007, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999

Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2007 über die
Festsetzung der Fleischuntersuchungsgebühren (Tiroler
Fleischuntersuchungsgebührenverordnung 2008)

LGBl. Nr. 95/2007

Änderung

LGBl. Nr. 144/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Fleischuntersuchungsgebührengesetzes 2007, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

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