§ 1 Oö. LFBAG 1991

Oö. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1991 bis 31.12.9999

I. HAUPTSTÜCK

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1

Geltungsbereich

 

(1) Dieses Landesgesetz regelt die Berufsausbildung der in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (§ 5 O.ö. Landarbeitsordnung 1989) beschäftigten

1.

Land- und Forstarbeiter (§ 1 Abs. 2 und 3 O.ö. Landarbeitsordnung 1989) und

2.

familieneigenen Arbeitskräfte, soweit sie unter § 3 Abs. 2 Z. 1, 2 und 3 O.ö. Landarbeitsordnung 1989 fallen.

(2) Nach Maßgabe der Bestimmungen des V. Hauptstückes erstreckt sich der Geltungsbereich dieses Landesgesetzes auch auf im land- und forstwirtschaftlichen Gebiet Beschäftige, die nicht dem Personenkreis des Abs. 1 angehören.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1991 bis 31.12.9999

I. HAUPTSTÜCK

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1

Geltungsbereich

 

(1) Dieses Landesgesetz regelt die Berufsausbildung der in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (§ 5 O.ö. Landarbeitsordnung 1989) beschäftigten

1.

Land- und Forstarbeiter (§ 1 Abs. 2 und 3 O.ö. Landarbeitsordnung 1989) und

2.

familieneigenen Arbeitskräfte, soweit sie unter § 3 Abs. 2 Z. 1, 2 und 3 O.ö. Landarbeitsordnung 1989 fallen.

(2) Nach Maßgabe der Bestimmungen des V. Hauptstückes erstreckt sich der Geltungsbereich dieses Landesgesetzes auch auf im land- und forstwirtschaftlichen Gebiet Beschäftige, die nicht dem Personenkreis des Abs. 1 angehören.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten