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Legende:
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(2) Embryo-Entnahmeeinheiten nach Abs§ 16 TTZG 2008 seit 30.04.2019 weggefallen. 1 Z 1 mit Standort in Tirol sind befugt, für von ihnen gewonnene Eizellen und Embryonen Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Eizellen bzw. Embryonen auszustellen. Die ausgestellten Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Eizellen bzw. Embryonen haben für die in der Anlage 4 Spalte 1 genannten Tiere die Anforderungen der in der Anlage 4 Spalte 4 genannten Rechtsakte der Europäischen Union zu erfüllen.
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(2) Embryo-Entnahmeeinheiten nach Abs§ 16 TTZG 2008 seit 30.04.2019 weggefallen. 1 Z 1 mit Standort in Tirol sind befugt, für von ihnen gewonnene Eizellen und Embryonen Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Eizellen bzw. Embryonen auszustellen. Die ausgestellten Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Eizellen bzw. Embryonen haben für die in der Anlage 4 Spalte 1 genannten Tiere die Anforderungen der in der Anlage 4 Spalte 4 genannten Rechtsakte der Europäischen Union zu erfüllen.