§ 31 TTZG 2008 (weggefallen)

Tierzuchtgesetz 2008 - TTZG 2008, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 31 TTZG 2008 seit 30.04.2019 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Tierzuchtgesetz 1995, LGBl. Nr. 61, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 109/2001, außer Kraft.

Stand vor dem 30.04.2019

In Kraft vom 01.01.2011 bis 30.04.2019
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 31 TTZG 2008 seit 30.04.2019 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Tierzuchtgesetz 1995, LGBl. Nr. 61, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 109/2001, außer Kraft.

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