§ 41 Oö. LFBAG 1991

Oö. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1991 bis 31.12.9999

§ 41

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt am 1. September 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die O.ö. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1967, LGBl. Nr. 53, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 81/1978 außer Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können schon vor dem Inkrafttreten des Landesgesetzes erlassen werden, sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1991 bis 31.12.9999

§ 41

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt am 1. September 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die O.ö. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1967, LGBl. Nr. 53, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 81/1978 außer Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können schon vor dem Inkrafttreten des Landesgesetzes erlassen werden, sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.

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