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Inkrafttreten
(1) Dieses Landesgesetz tritt am 1. September 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die O.ö. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1967, LGBl. Nr. 53, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 81/1978 außer Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können schon vor dem Inkrafttreten des Landesgesetzes erlassen werden, sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.
Inkrafttreten
(1) Dieses Landesgesetz tritt am 1. September 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die O.ö. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1967, LGBl. Nr. 53, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 81/1978 außer Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können schon vor dem Inkrafttreten des Landesgesetzes erlassen werden, sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.