§ 10 Oö. KB-DG 2014 (weggefallen)

Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Der Rechtsträger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung hat - unter Mitwirkung der Leiterin bzw§ 10 . des Leiters und nach Anhörung der pädagogischen Fachkräfte KB- die Aufteilung der Wochendienstzeit der pädagogischen Fachkräfte in einem Dienstplan festzulegenDG 2014 seit 31.08.2023 weggefallen. Die Aufteilung hat die Kontinuität der Bildungsarbeit sicherzustellen und die Erfordernisse der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu berücksichtigen. (Anm: LGBl. Nr. 25/2019)

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 15.03.2019 bis 31.08.2023
Der Rechtsträger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung hat - unter Mitwirkung der Leiterin bzw§ 10 . des Leiters und nach Anhörung der pädagogischen Fachkräfte KB- die Aufteilung der Wochendienstzeit der pädagogischen Fachkräfte in einem Dienstplan festzulegenDG 2014 seit 31.08.2023 weggefallen. Die Aufteilung hat die Kontinuität der Bildungsarbeit sicherzustellen und die Erfordernisse der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu berücksichtigen. (Anm: LGBl. Nr. 25/2019)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten