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Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten im Krankenanstaltenbereich (Burgenländisches Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten - Bgld. PG-K)
StF: LGBl. Nr. 1/1993 (XVI. Gp. RV 212 AB 226)
Änderung
LGBl. Nr. 10/2009 (XIX. Gp. RV 913 AB 957)
LGBl. Nr. 54/2015 (XXI. Gp. RV 81 AB 100)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten im Krankenanstaltenbereich (Burgenländisches Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten - Bgld. PG-K)
StF: LGBl. Nr. 1/1993 (XVI. Gp. RV 212 AB 226)
Änderung
LGBl. Nr. 10/2009 (XIX. Gp. RV 913 AB 957)
LGBl. Nr. 54/2015 (XXI. Gp. RV 81 AB 100)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen: