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Großgeräte
(1) Medizinisch-technische Großgeräte sind CT, MR, COR, ECT, STR sowie PET. In der Anlage§ 3 wird die höchstzulässige Anzahl an medizinischT-technischen Großgeräten für die einzelnen Krankenanstalten festgelegt.
(2) Großgeräte in Universitätskliniken, die ausschließlich der universitären Lehre und Forschung dienen, sind vom Tiroler KrankenanstaltenplanKAP 2009 nicht erfasstseit 10.12.2019 weggefallen.
Großgeräte
(1) Medizinisch-technische Großgeräte sind CT, MR, COR, ECT, STR sowie PET. In der Anlage§ 3 wird die höchstzulässige Anzahl an medizinischT-technischen Großgeräten für die einzelnen Krankenanstalten festgelegt.
(2) Großgeräte in Universitätskliniken, die ausschließlich der universitären Lehre und Forschung dienen, sind vom Tiroler KrankenanstaltenplanKAP 2009 nicht erfasstseit 10.12.2019 weggefallen.