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Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 7 T-KAP 2009 seit 10.12.2019 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der der Tiroler Krankenanstaltenplan 2003 erlassen wird, LGBl. Nr. 1/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 64/2008, außer Kraft.
(2) Fondskrankenanstalten haben die Vorgaben der Qualitätskriterien (§ 5) und die Festlegungen der Leistungsmatrix (§ 6) bis spätestens 31. Dezember 2011 zu erfüllen.
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 7 T-KAP 2009 seit 10.12.2019 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der der Tiroler Krankenanstaltenplan 2003 erlassen wird, LGBl. Nr. 1/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 64/2008, außer Kraft.
(2) Fondskrankenanstalten haben die Vorgaben der Qualitätskriterien (§ 5) und die Festlegungen der Leistungsmatrix (§ 6) bis spätestens 31. Dezember 2011 zu erfüllen.