Art. 4 Oö. TAG 1991 (weggefallen)

Oö. Tourismusabgabe-Gesetz 1991

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999
Artikel IV

Schluß- und Übergangsbestimmungen

(Anm: Bestimmung aus der StF LGBl. Nr. 53/1991)

(1) Art. I und Art4 Oö. III (Anm: Betrifft das O.ö. Kurtaxengesetz) treten am 1. Jänner 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt das O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 7/1970, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 30/1984 und LGBl. Nr. 81/1989 außer Kraft; für Abgabenverfahren nach dem O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. I dieses Landesgesetzes noch anhängig sind, ist das O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969 weiter anzuwenden.

(2) Verordnungen gemäß § 1 O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969 gelten, sofern sie nicht durch Beschluß der Gemeinde vorher außer Kraft gesetzt werden, bis zum Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 1 O.ö. Tourismusabgabe-GesetzTAG 1991 als Verordnung nach dem Tourismusabgabe-Gesetz 1991 weiterseit 31.01.2018 weggefallen.

(3) Verordnungen auf Grund des Art. I und des Art. III dürfen bereits von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie können jedoch frühestens am 1. Jänner 1992 in Kraft gesetzt werden.

(4) (Anm: Betrifft das O.ö. Tourismus-Gesetz 1990)

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1992 bis 31.12.2018
Artikel IV

Schluß- und Übergangsbestimmungen

(Anm: Bestimmung aus der StF LGBl. Nr. 53/1991)

(1) Art. I und Art4 Oö. III (Anm: Betrifft das O.ö. Kurtaxengesetz) treten am 1. Jänner 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt das O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 7/1970, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 30/1984 und LGBl. Nr. 81/1989 außer Kraft; für Abgabenverfahren nach dem O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. I dieses Landesgesetzes noch anhängig sind, ist das O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969 weiter anzuwenden.

(2) Verordnungen gemäß § 1 O.ö. Fremdenverkehrsabgabegesetz 1969 gelten, sofern sie nicht durch Beschluß der Gemeinde vorher außer Kraft gesetzt werden, bis zum Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 1 O.ö. Tourismusabgabe-GesetzTAG 1991 als Verordnung nach dem Tourismusabgabe-Gesetz 1991 weiterseit 31.01.2018 weggefallen.

(3) Verordnungen auf Grund des Art. I und des Art. III dürfen bereits von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie können jedoch frühestens am 1. Jänner 1992 in Kraft gesetzt werden.

(4) (Anm: Betrifft das O.ö. Tourismus-Gesetz 1990)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten