Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Höhe des Tourismusförderungsbeitrags beträgt:
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(3) Der Tourismusförderungsbeitrag ist von den jeweils bis zum Monatsletzten eingegangenen Abgabenerträgen zu berechnen und bis zum 15TAG 1991 seit 31.01.2018 weggefallen. des Folgemonats zu überweisen.
(Anm: LGBl.Nr. 94/2009)
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(2) Die Höhe des Tourismusförderungsbeitrags beträgt:
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(3) Der Tourismusförderungsbeitrag ist von den jeweils bis zum Monatsletzten eingegangenen Abgabenerträgen zu berechnen und bis zum 15TAG 1991 seit 31.01.2018 weggefallen. des Folgemonats zu überweisen.
(Anm: LGBl.Nr. 94/2009)