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Für die in diesem Gesetz geregelten Abgaben samt Nebengebühren haftet(1) Abgabenschuldner ist der Eigentümer des Bauplatzes, auf dem jeweiligen Bauplatz oder Grundstückdie Wohnanlage, hinsichtlich der jeweiligen baulichen Anlage oder dem jeweiligen Baurecht ein gesetzliches Pfandrechtdie Befreiung erteilt wurde, errichtet wird bzw. besteht.
(2) Bei Wohnanlagen auf fremden Grund ist der Eigentümer der Wohnanlage, im Fall eines Baurechts der Bauberechtigte Abgabenschuldner.
Für die in diesem Gesetz geregelten Abgaben samt Nebengebühren haftet(1) Abgabenschuldner ist der Eigentümer des Bauplatzes, auf dem jeweiligen Bauplatz oder Grundstückdie Wohnanlage, hinsichtlich der jeweiligen baulichen Anlage oder dem jeweiligen Baurecht ein gesetzliches Pfandrechtdie Befreiung erteilt wurde, errichtet wird bzw. besteht.
(2) Bei Wohnanlagen auf fremden Grund ist der Eigentümer der Wohnanlage, im Fall eines Baurechts der Bauberechtigte Abgabenschuldner.