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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 1995 über die Höhe der Fleischuntersuchungsgebühren (Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung)
StF: LGBl. Nr. 74/1995
Änderung
LGBl. Nr. 61/1998 (VfGH)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 6 und 7 des Bgld. Fleischuntersuchungsgesetzes, LGBl. Nr. 43/1995, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 1995 über die Höhe der Fleischuntersuchungsgebühren (Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung)
StF: LGBl. Nr. 74/1995
Änderung
LGBl. Nr. 61/1998 (VfGH)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 6 und 7 des Bgld. Fleischuntersuchungsgesetzes, LGBl. Nr. 43/1995, wird verordnet: