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(1) § 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1, § 2, § 3, § 6 Abs. 1 Z 2, § 7 Abs. 1 Z 2, § 14 Abs. 2, § 18 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Z 3, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 3, § 24, § 24a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 29/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 2 Abs. 3, § 9 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2, § 24 Abs. 1 und 3 sowie § 24a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(1) § 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1, § 2, § 3, § 6 Abs. 1 Z 2, § 7 Abs. 1 Z 2, § 14 Abs. 2, § 18 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Z 3, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 3, § 24, § 24a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 29/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 2 Abs. 3, § 9 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2, § 24 Abs. 1 und 3 sowie § 24a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.