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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1995 betreffend die Brand- und Unfallbekämpfung und die Maßnahmen bei Elementarereignissen (Brand- und Unfallbekämpfungsvorschrift - BUV)
StF: LGBl. Nr. 86/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6, 9, 10, 11 und 13 Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 54/1995, sowie der §§ 4, 5, 6 und 14 Katastrophenhilfegesetz, LGBl. Nr. 5/1986, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1995 betreffend die Brand- und Unfallbekämpfung und die Maßnahmen bei Elementarereignissen (Brand- und Unfallbekämpfungsvorschrift - BUV)
StF: LGBl. Nr. 86/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6, 9, 10, 11 und 13 Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 54/1995, sowie der §§ 4, 5, 6 und 14 Katastrophenhilfegesetz, LGBl. Nr. 5/1986, wird verordnet: