§ 9 Oö. BBG 1992

Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999

§ 9

Auf den Amtsbezug, die Sonderzahlungen und den Pauschalbetrag gemäßEntfallen (Anm: § 8 Abs. 2 LGBl. Nr. 8/1998kann nicht verzichtet werden.)

Stand vor dem 30.06.1998

In Kraft vom 19.12.1992 bis 30.06.1998

§ 9

Auf den Amtsbezug, die Sonderzahlungen und den Pauschalbetrag gemäßEntfallen (Anm: § 8 Abs. 2 LGBl. Nr. 8/1998kann nicht verzichtet werden.)

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