Art. 2 Bgld. GBG (weggefallen)

Burgenländisches Gemeindebezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Wird Beziehern eines Ruhe- oder Versorgungsbezuges nach dem Landesbeamtengesetz 1985, LGBlArt. Nr2 Bgld. 48, ein Wertausgleich nach § 41a Pensionsgesetz 1965, BGBlGBG seit 31.12.2001 weggefallen. Nr. 340, in der für die Landesbeamten jeweils geltenden Fassung gewährt, so gebührt Beziehern eines Ruhe- oder Versorgungsbezuges nach dem Burgenländischen Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979, LGBl. Nr. 19, unter denselben Voraussetzungen zu denselben Terminen ein Wertausgleich in derselben Höhe.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.2001
Wird Beziehern eines Ruhe- oder Versorgungsbezuges nach dem Landesbeamtengesetz 1985, LGBlArt. Nr2 Bgld. 48, ein Wertausgleich nach § 41a Pensionsgesetz 1965, BGBlGBG seit 31.12.2001 weggefallen. Nr. 340, in der für die Landesbeamten jeweils geltenden Fassung gewährt, so gebührt Beziehern eines Ruhe- oder Versorgungsbezuges nach dem Burgenländischen Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979, LGBl. Nr. 19, unter denselben Voraussetzungen zu denselben Terminen ein Wertausgleich in derselben Höhe.

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