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Die Landesregierung hat innerhalb von drei Monaten nach dem 18. September 1975 die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für die Entschädigungen ausgeschiedener Bürgermeister zur Wahl des ersten Verbandsausschusses einzuberufen. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Verbandsausschusses werden bei der ersten Wahl nicht auf sechs Jahre, sondern nur auf die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode der Gemeinderäte in den verbandsangehörigen Gemeinden gewählt.
Die Landesregierung hat innerhalb von drei Monaten nach dem 18. September 1975 die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für die Entschädigungen ausgeschiedener Bürgermeister zur Wahl des ersten Verbandsausschusses einzuberufen. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Verbandsausschusses werden bei der ersten Wahl nicht auf sechs Jahre, sondern nur auf die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode der Gemeinderäte in den verbandsangehörigen Gemeinden gewählt.