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Förderungsvoraussetzungen
Eine Förderung darf fürFür die Sanierung von Wohnungen, WohnhäusernEigenheimen, Eigenheimen undReihenhäusern, Wohnhäusern oder Wohnheimen nurkann eine Förderung gewährt werden, wenn
1. | die | |||||||||
2. | es sich um | |||||||||
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b) |
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c) | Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen dienen, | |||||||||
handelt, | ||||||||||
3. | die Kosten für die | |||||||||
4. | diese Gebäude nicht im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, der Mieter sucht um die Förderung an. |
(Anm: LGBl. Nr. 86/2002)
Förderungsvoraussetzungen
Eine Förderung darf fürFür die Sanierung von Wohnungen, WohnhäusernEigenheimen, Eigenheimen undReihenhäusern, Wohnhäusern oder Wohnheimen nurkann eine Förderung gewährt werden, wenn
1. | die | |||||||||
2. | es sich um | |||||||||
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b) |
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c) | Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen dienen, | |||||||||
handelt, | ||||||||||
3. | die Kosten für die | |||||||||
4. | diese Gebäude nicht im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, der Mieter sucht um die Förderung an. |
(Anm: LGBl. Nr. 86/2002)