§ 11 Bgld. MWTS 2000 Ermessensregelung

Mindestanforderungen für Wohn- und Tagesheime nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.01.2000 bis 31.12.9999

Abweichungen von den obigen Bestimmungen können seitens der Behörde bei Vorlage entsprechend begründeter Sachverständigengutachten – allenfalls ergänzender Auflagepunkte – bewilligt werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.01.2000 bis 31.12.9999

Abweichungen von den obigen Bestimmungen können seitens der Behörde bei Vorlage entsprechend begründeter Sachverständigengutachten – allenfalls ergänzender Auflagepunkte – bewilligt werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten