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Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt treten die mit Art. I Abs. 1 Z 19 der 20. Ergänzung zum Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 68/1981 getroffenen Regelungen über die sinngemäße Anwendung des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, zuletzt geändert durch Abschnitt IV der 29. Ergänzung zum Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 63/1993, außer Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 100/2011)
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt treten die mit Art. I Abs. 1 Z 19 der 20. Ergänzung zum Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 68/1981 getroffenen Regelungen über die sinngemäße Anwendung des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, zuletzt geändert durch Abschnitt IV der 29. Ergänzung zum Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 63/1993, außer Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 100/2011)