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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen sowie die soziale Rehabilitation für begünstigte Behinderte nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. Behindertenhilfeverordnung)
StF: LGBl. Nr. 12/2000
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 18 Abs. 3, 22 Abs. 2, 24 Abs. 1 Z 5 und 29 Abs. 4 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. Nr. 5, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 32/2001 und 29/2004, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen sowie die soziale Rehabilitation für begünstigte Behinderte nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. Behindertenhilfeverordnung)
StF: LGBl. Nr. 12/2000
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 18 Abs. 3, 22 Abs. 2, 24 Abs. 1 Z 5 und 29 Abs. 4 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. Nr. 5, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 32/2001 und 29/2004, wird verordnet: