Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 (LHG-VO 2000) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 2000 zur Durchführung des Burgenländischen Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999 (Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - (LHG-VO 2000)
StF: LGBl. Nr. 79/2000

Änderung

LGBl. Nr. 31/2002

LGBl. Nr. 49/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 Abs. 1, 14 Abs Fundstelle seit 11.09.2019 weggefallen. 7, 17 Abs. 5, 18, 19 Abs. 6 und 8 sowie 20 Abs. 5 des Burgenländischen Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999, LGBl. Nr. 44/2000, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Bestimmungen

§ 4

Berechtigte und Verpflichtete, Pflichten des Eigentümers einer Heizungsanlage

§ 5

Dimensionierung von Heizungsanlagen

2. Abschnitt
Sicherheitstechnische Anforderungen an Heizungsanlagen

§ 6

Allgemeine Betriebssicherheit

§ 7

Aufstellen von Feuerstätten

§ 8

Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten

3. Abschnitt
Sicherheitstechnische Anforderungen an Brennstofflager

§ 9

Feststofflager

§ 10

Allgemeine Bestimmungen über die Lagerung flüssiger Brennstoffe

§ 11

Lagerräume für flüssige Brennstoffe (Heizöllagerräume)

§ 12

Anforderungen an Heizöl-Lagerbehälter

§ 13

Heizöl-Rohrleitungen

§ 14

Unterirdische Heizöllagerung

§ 15

Heizöllagerung im Freien

§ 16

Leckanzeige

§ 17

Prüfungen, Befunde

4. Abschnitt
Wärmetechnische Anforderungen an Heizungsanlagen

§ 18

Betriebsbereitschaftsverluste

§ 19

Wärmedämmung von Wärmeverteilungsanlagen

§ 20

Steuerung der Wärmeabgabe

§ 21

Teillastbetrieb, Kaskadenschaltung

§ 22

Teillastbetrieb, Warmwasserbereitung

§ 23

Brennstoffdurchsatz

§ 24

Einbau von Geräten zur Feststellung des Wärmeverbrauches

5. Abschnitt
Konformitätsnachweisverfahren

§ 25

Konformitätsnachweisverfahren - CE-Kennzeichnung

6. Abschnitt
Errichtungsvorschriften für Heizungsanlagen

§ 26

Errichtungsanzeige, Formblätter

§ 27

Abnahmeprüfung, Abnahmebefund, Formblätter

§ 28

Tarife für die Abnahmeprüfung

7. Abschnitt
Betriebsvorschriften für Heizungsanlagen

§ 29

Brennstoffe und deren höchstzulässiger Schwefelgehalt

§ 30

Abgasverluste

§ 31

Grenzwert für staubförmige Emissionen

§ 32

Grenzwerte und Betriebswerte für Kohlenmonoxid

§ 33

Kohlendioxidgehalt der Rauchgase flüssiger und gasförmiger Brennstoffe

§ 34

Grenzwerte für unverbrannte organische gasförmige Stoffe

§ 35

Messprobenöffnung

§ 36

Messverfahren

8. Abschnitt
Überprüfung von Heizungsanlagen

§ 37

Wiederkehrende Überprüfungen von Heizungsanlagen

§ 38

Tarife für die wiederkehrende Überprüfung von Heizungsanlagen

§ 39

Außerordentliche Überprüfung von Heizungsanlagen

§ 40

Kosten der Behörde bei außerordentlichen Überprüfungen

9. Abschnitt
Nachweis der Kenntnisse von Bewerbern gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen
Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999

§ 41

Erbringung der Nachweise der erforderlichen Kenntnisse

§ 42

Prüfungsvorgang

§ 43

Prüfungstermine

§ 44

Zulassung zur Prüfung

§ 45

Ansuchen um Zulassung

§ 46

Einladung zur Prüfung

§ 47

Prüfungsgebühren

§ 48

Entschädigung und Verwaltungsaufwand

§ 49

Rückerstattung der Prüfungsgebühr

§ 50

Prüfungszeugnis

§ 51

Wiederholungsprüfungen

§ 52

Prüfbefugnis

10. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 53

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 54

Übergangsbestimmungen

§ 55

Inkrafttreten

§ 56

Notifikationshinweis gemäß Art. 12 der Richtlinie 98/34/EG

Anlagen

Anlage

1 Prüfbuch gemäß § 54 Abs. 5 LHG-V0 2000

Anlage

1.1: Anzeige der Neuerrichtung und wesentlichen Änderung einer Heizungsanlage gemäß § 26

Anlage

1.2: Abnahmebefund gemäß § 27

Anlage

1.3: Protokoll über wiederkehrende und außerordentliche Überprüfung gemäß §§ 37 und 39 und über die Einsichtnahme durch den Rauchfangkehrer

Anlage

2: Konformitätsnachweisverfahren und CE-Kennzeichnung gemäß § 25

Anlage

3: Umrechnungstabelle für Emissionsgrenzwerte

Anlage

4: Text des § 8a der Luftreinhalteverordnung 1990

Anlage

5: Ansuchen um Zulassung gemäß § 45

Anlage

6: Zeugnis gemäß § 50

Stand vor dem 11.09.2019

In Kraft vom 01.01.2001 bis 11.09.2019
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 2000 zur Durchführung des Burgenländischen Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999 (Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - (LHG-VO 2000)
StF: LGBl. Nr. 79/2000

Änderung

LGBl. Nr. 31/2002

LGBl. Nr. 49/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 Abs. 1, 14 Abs Fundstelle seit 11.09.2019 weggefallen. 7, 17 Abs. 5, 18, 19 Abs. 6 und 8 sowie 20 Abs. 5 des Burgenländischen Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999, LGBl. Nr. 44/2000, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Bestimmungen

§ 4

Berechtigte und Verpflichtete, Pflichten des Eigentümers einer Heizungsanlage

§ 5

Dimensionierung von Heizungsanlagen

2. Abschnitt
Sicherheitstechnische Anforderungen an Heizungsanlagen

§ 6

Allgemeine Betriebssicherheit

§ 7

Aufstellen von Feuerstätten

§ 8

Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten

3. Abschnitt
Sicherheitstechnische Anforderungen an Brennstofflager

§ 9

Feststofflager

§ 10

Allgemeine Bestimmungen über die Lagerung flüssiger Brennstoffe

§ 11

Lagerräume für flüssige Brennstoffe (Heizöllagerräume)

§ 12

Anforderungen an Heizöl-Lagerbehälter

§ 13

Heizöl-Rohrleitungen

§ 14

Unterirdische Heizöllagerung

§ 15

Heizöllagerung im Freien

§ 16

Leckanzeige

§ 17

Prüfungen, Befunde

4. Abschnitt
Wärmetechnische Anforderungen an Heizungsanlagen

§ 18

Betriebsbereitschaftsverluste

§ 19

Wärmedämmung von Wärmeverteilungsanlagen

§ 20

Steuerung der Wärmeabgabe

§ 21

Teillastbetrieb, Kaskadenschaltung

§ 22

Teillastbetrieb, Warmwasserbereitung

§ 23

Brennstoffdurchsatz

§ 24

Einbau von Geräten zur Feststellung des Wärmeverbrauches

5. Abschnitt
Konformitätsnachweisverfahren

§ 25

Konformitätsnachweisverfahren - CE-Kennzeichnung

6. Abschnitt
Errichtungsvorschriften für Heizungsanlagen

§ 26

Errichtungsanzeige, Formblätter

§ 27

Abnahmeprüfung, Abnahmebefund, Formblätter

§ 28

Tarife für die Abnahmeprüfung

7. Abschnitt
Betriebsvorschriften für Heizungsanlagen

§ 29

Brennstoffe und deren höchstzulässiger Schwefelgehalt

§ 30

Abgasverluste

§ 31

Grenzwert für staubförmige Emissionen

§ 32

Grenzwerte und Betriebswerte für Kohlenmonoxid

§ 33

Kohlendioxidgehalt der Rauchgase flüssiger und gasförmiger Brennstoffe

§ 34

Grenzwerte für unverbrannte organische gasförmige Stoffe

§ 35

Messprobenöffnung

§ 36

Messverfahren

8. Abschnitt
Überprüfung von Heizungsanlagen

§ 37

Wiederkehrende Überprüfungen von Heizungsanlagen

§ 38

Tarife für die wiederkehrende Überprüfung von Heizungsanlagen

§ 39

Außerordentliche Überprüfung von Heizungsanlagen

§ 40

Kosten der Behörde bei außerordentlichen Überprüfungen

9. Abschnitt
Nachweis der Kenntnisse von Bewerbern gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen
Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999

§ 41

Erbringung der Nachweise der erforderlichen Kenntnisse

§ 42

Prüfungsvorgang

§ 43

Prüfungstermine

§ 44

Zulassung zur Prüfung

§ 45

Ansuchen um Zulassung

§ 46

Einladung zur Prüfung

§ 47

Prüfungsgebühren

§ 48

Entschädigung und Verwaltungsaufwand

§ 49

Rückerstattung der Prüfungsgebühr

§ 50

Prüfungszeugnis

§ 51

Wiederholungsprüfungen

§ 52

Prüfbefugnis

10. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 53

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 54

Übergangsbestimmungen

§ 55

Inkrafttreten

§ 56

Notifikationshinweis gemäß Art. 12 der Richtlinie 98/34/EG

Anlagen

Anlage

1 Prüfbuch gemäß § 54 Abs. 5 LHG-V0 2000

Anlage

1.1: Anzeige der Neuerrichtung und wesentlichen Änderung einer Heizungsanlage gemäß § 26

Anlage

1.2: Abnahmebefund gemäß § 27

Anlage

1.3: Protokoll über wiederkehrende und außerordentliche Überprüfung gemäß §§ 37 und 39 und über die Einsichtnahme durch den Rauchfangkehrer

Anlage

2: Konformitätsnachweisverfahren und CE-Kennzeichnung gemäß § 25

Anlage

3: Umrechnungstabelle für Emissionsgrenzwerte

Anlage

4: Text des § 8a der Luftreinhalteverordnung 1990

Anlage

5: Ansuchen um Zulassung gemäß § 45

Anlage

6: Zeugnis gemäß § 50

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