Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Bewegliche Leitungen dürfen nur
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(3) Erdverlegte Leitungen sind so auszuführen, dass Undichtheiten rechtzeitig erkannt werden können§ 13 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Folgende Ausführungen entsprechen dieser Voraussetzung:
|
| |||||||||
|
|
(4) Der Füllstutzen ist
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(5) Lagerbehälter über 1.000 l Inhalt sind mit einer Lüftungsleitung auszustatten, die
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(6) In Entnahmeleitungen aus Lagerbehältern sind beim Austritt aus dem Lagerbehälter innerhalb der Auffangwanne und unmittelbar vor der Feuerungsanlage Absperrvorrichtungen einzubauen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Bewegliche Leitungen dürfen nur
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(3) Erdverlegte Leitungen sind so auszuführen, dass Undichtheiten rechtzeitig erkannt werden können§ 13 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Folgende Ausführungen entsprechen dieser Voraussetzung:
|
| |||||||||
|
|
(4) Der Füllstutzen ist
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(5) Lagerbehälter über 1.000 l Inhalt sind mit einer Lüftungsleitung auszustatten, die
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(6) In Entnahmeleitungen aus Lagerbehältern sind beim Austritt aus dem Lagerbehälter innerhalb der Auffangwanne und unmittelbar vor der Feuerungsanlage Absperrvorrichtungen einzubauen.