Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Unterirdisch verlegte Lagerbehälter müssen mindestens
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(3) Der Domschacht des Lagerbehälters
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Wird der Lagerbehälter überfahren und weist er einen Durchmesser von mehr als 2 m auf, dann ist durch eine statische Berechnung die Tragfähigkeit nachzuweisen§ 14 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Unterirdisch verlegte Lagerbehälter müssen mindestens
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(3) Der Domschacht des Lagerbehälters
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Wird der Lagerbehälter überfahren und weist er einen Durchmesser von mehr als 2 m auf, dann ist durch eine statische Berechnung die Tragfähigkeit nachzuweisen§ 14 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen.