§ 35 LHG-VO 2000 (weggefallen)

Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999
Heizungsanlagen sind mit dicht verschließbaren Öffnungen (Durchmesser mind§ 35 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. 10 mm) zur Entnahme eines Teilstromes des Abgases mittels einer Sonde, Heizungsanlagen ab 400 kW mit einer dicht verschließbaren Messöffnung (Durchmesser mindestens 70 mm) an geeigneter Stelle auszustatten.

Stand vor dem 11.09.2019

In Kraft vom 01.01.2001 bis 11.09.2019
Heizungsanlagen sind mit dicht verschließbaren Öffnungen (Durchmesser mind§ 35 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. 10 mm) zur Entnahme eines Teilstromes des Abgases mittels einer Sonde, Heizungsanlagen ab 400 kW mit einer dicht verschließbaren Messöffnung (Durchmesser mindestens 70 mm) an geeigneter Stelle auszustatten.

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