§ 51 LHG-VO 2000 (weggefallen)

Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999
Eine nicht bestandene Prüfung darf frühestens nach sechs Wochen wiederholt werden§ 51 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Die Wiederholung der Prüfung ist dreimal zulässig.

Stand vor dem 11.09.2019

In Kraft vom 01.01.2001 bis 11.09.2019
Eine nicht bestandene Prüfung darf frühestens nach sechs Wochen wiederholt werden§ 51 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Die Wiederholung der Prüfung ist dreimal zulässig.

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