§ 55 LHG-VO 2000 (weggefallen)

Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der §§ 26 bis 28 und 37 bis 40 mit 1§ 55 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Jänner 2001 in Kraft.

(2) §§ 26 bis 28 und 37 bis 40 treten mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(3) Mit dieser Verordnung werden umgesetzt:

1.

Die Richtlinien 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung in neuen oder bestehenden nichtindustriellen Gebäuden sowie die Isolierung des Verteilungsnetzes für Wärme und Warmwasser in nichtindustriellen Neubauten, ABl. Nr. L 52 vom 23. Februar 1978

S. 32, in der Fassung der Richtlinie 82/885/EWG, ABl. Nr. L 378 vom 31. Dezember 1982 S. 19,

2.

die Richtlinie 92/42/EWG über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 1992 S. 17, in der Fassung der Richtlinie 93/68/EWG, ABl. Nr. L 220 vom 30. August 1993 S. 1 und

3.

die Richtlinie 93/76/EWG zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen durch eine effizientere Energienutzung (SAVE), ABl. Nr. L 237 vom 22. September 1993 S. 28.

Stand vor dem 11.09.2019

In Kraft vom 01.01.2001 bis 11.09.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der §§ 26 bis 28 und 37 bis 40 mit 1§ 55 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Jänner 2001 in Kraft.

(2) §§ 26 bis 28 und 37 bis 40 treten mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(3) Mit dieser Verordnung werden umgesetzt:

1.

Die Richtlinien 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung in neuen oder bestehenden nichtindustriellen Gebäuden sowie die Isolierung des Verteilungsnetzes für Wärme und Warmwasser in nichtindustriellen Neubauten, ABl. Nr. L 52 vom 23. Februar 1978

S. 32, in der Fassung der Richtlinie 82/885/EWG, ABl. Nr. L 378 vom 31. Dezember 1982 S. 19,

2.

die Richtlinie 92/42/EWG über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 1992 S. 17, in der Fassung der Richtlinie 93/68/EWG, ABl. Nr. L 220 vom 30. August 1993 S. 1 und

3.

die Richtlinie 93/76/EWG zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen durch eine effizientere Energienutzung (SAVE), ABl. Nr. L 237 vom 22. September 1993 S. 28.

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