Oö. Gemeinde-Personalvertretungs-Wahlordnung (V) (Oö. G-PVWO) Fundstelle

Oö. Gemeinde-Personalvertretungs-Wahlordnung (V)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.1994 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 7. Februar 1994 über die Wahl
bzw. Bildung von Organen der Personalvertretung der Bediensteten der
Gemeinden und der Gemeindeverbände in Oberösterreich
(Oö. Gemeinde-Personalvertretungs-Wahlordnung - Oö. G-PVWO)

StF: LGBl.Nr. 9/1994

Änderung

LGBl.Nr. 93/1996 (DFB)

LGBl.Nr. 49/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 7, 16, 17, 18, 20, 22 und 40 des Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 86/1991, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 39/1992 und LGBl. Nr. 6/1994 wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.1994 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 7. Februar 1994 über die Wahl
bzw. Bildung von Organen der Personalvertretung der Bediensteten der
Gemeinden und der Gemeindeverbände in Oberösterreich
(Oö. Gemeinde-Personalvertretungs-Wahlordnung - Oö. G-PVWO)

StF: LGBl.Nr. 9/1994

Änderung

LGBl.Nr. 93/1996 (DFB)

LGBl.Nr. 49/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 7, 16, 17, 18, 20, 22 und 40 des Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 86/1991, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 39/1992 und LGBl. Nr. 6/1994 wird verordnet:

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