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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 7. Februar 1994 über die Wahl
bzw. Bildung von Organen der Personalvertretung der Bediensteten der
Gemeinden und der Gemeindeverbände in Oberösterreich
(Oö. Gemeinde-Personalvertretungs-Wahlordnung - Oö. G-PVWO)
StF: LGBl.Nr. 9/1994
Änderung
LGBl.Nr. 93/1996 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 7, 16, 17, 18, 20, 22 und 40 des Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 86/1991, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 39/1992 und LGBl. Nr. 6/1994 wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 7. Februar 1994 über die Wahl
bzw. Bildung von Organen der Personalvertretung der Bediensteten der
Gemeinden und der Gemeindeverbände in Oberösterreich
(Oö. Gemeinde-Personalvertretungs-Wahlordnung - Oö. G-PVWO)
StF: LGBl.Nr. 9/1994
Änderung
LGBl.Nr. 93/1996 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 7, 16, 17, 18, 20, 22 und 40 des Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 86/1991, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 39/1992 und LGBl. Nr. 6/1994 wird verordnet: