Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Werden Handzeichen verwendet, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass
|
| |||||||||
|
|
(3) Abweichend von Abs§ 6 Bgld. 2 Z 2 sind geringfügige Abweichungen von den Darstellungen laut Anhang 3 insoweit zulässig, als Bedeutung oder Verständlichkeit der Aussage nicht verändert oder vermindert werdenKennV seit 01.09.2021 weggefallen.
(4) Werden Handzeichen verwendet, müssen Dienstgeber weiters dafür sorgen, dass die Person, die die Zeichen gibt,
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Werden Handzeichen verwendet, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass
|
| |||||||||
|
|
(3) Abweichend von Abs§ 6 Bgld. 2 Z 2 sind geringfügige Abweichungen von den Darstellungen laut Anhang 3 insoweit zulässig, als Bedeutung oder Verständlichkeit der Aussage nicht verändert oder vermindert werdenKennV seit 01.09.2021 weggefallen.
(4) Werden Handzeichen verwendet, müssen Dienstgeber weiters dafür sorgen, dass die Person, die die Zeichen gibt,
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|