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Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
1. | Unterlagen: | |||||||||
2. | Archivgut: | |||||||||
3. | Archivwürdig: | |||||||||
4. | Archivieren: | |||||||||
5. | Archivgut des Landes und der Stadt Wien: | |||||||||
Dies sind archivwürdige Unterlagen | ||||||||||
a) | der in § 8 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) genannten Organe der Gemeinde sowie weiterer durch Landesgesetz eingerichteter Organe der Gemeinde Wien und deren Rechtsvorgänger sowie Funktionsvorgänger, | |||||||||
b) | der in § 113 und § 114 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung-WStV) genannten Organe der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes sowie weiterer durch Landesgesetz eingerichteter Organe des Landes Wien und deren Rechtsvorgänger sowie Funktionsvorgänger, | |||||||||
c) | der durch Landesgesetz beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichteten Anwaltschaften, wie z. B. die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft und die Umweltanwaltschaft, | |||||||||
d) | des | |||||||||
e) | von juristischen Personen öffentlichen Rechts, die durch Landesgesetz eingerichtet sind, | |||||||||
f) | von Unternehmungen, an denen Land oder Stadt Wien mit mindestens 50 v.H. des Grund-, Stamm- oder Eigenkapitals beteiligt ist, | |||||||||
g) | von Unternehmungen, auf die Land oder Stadt Wien durch andere als in lit. f genannte finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen maßgeblichen Einfluss hat, | |||||||||
h) | von Stiftungen und Fonds, wenn Land oder Stadt Wien überwiegend das Stiftungs- oder Fondsvermögen bereitgestellt hat, | |||||||||
i) | von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen von Land oder Stadt Wien oder von Personen verwaltet werden, die hierzu von Organen von Land oder Stadt Wien bestellt sind. | |||||||||
6. | Anbietende Stelle: | |||||||||
Jene Stelle oder Person, die zum Anbieten von Archivgut verpflichtet ist oder Archivgut freiwillig anbietet. | ||||||||||
7. | Auftraggebende Stelle: | |||||||||
Verantwortliche Stelle ist jene Dienststelle des Magistrates der Stadt Wien, der die Besorgung der mit der Führung und Verwaltung des Wiener Stadt- und Landesarchives verbundenen Aufgaben übertragen ist und die die Verarbeitung von Daten zu diesem Zwecke selbst durchführt oder veranlasst. | ||||||||||
8. | Werke: | |||||||||
9. | Betroffene: |
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
1. | Unterlagen: | |||||||||
2. | Archivgut: | |||||||||
3. | Archivwürdig: | |||||||||
4. | Archivieren: | |||||||||
5. | Archivgut des Landes und der Stadt Wien: | |||||||||
Dies sind archivwürdige Unterlagen | ||||||||||
a) | der in § 8 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) genannten Organe der Gemeinde sowie weiterer durch Landesgesetz eingerichteter Organe der Gemeinde Wien und deren Rechtsvorgänger sowie Funktionsvorgänger, | |||||||||
b) | der in § 113 und § 114 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung-WStV) genannten Organe der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes sowie weiterer durch Landesgesetz eingerichteter Organe des Landes Wien und deren Rechtsvorgänger sowie Funktionsvorgänger, | |||||||||
c) | der durch Landesgesetz beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichteten Anwaltschaften, wie z. B. die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft und die Umweltanwaltschaft, | |||||||||
d) | des | |||||||||
e) | von juristischen Personen öffentlichen Rechts, die durch Landesgesetz eingerichtet sind, | |||||||||
f) | von Unternehmungen, an denen Land oder Stadt Wien mit mindestens 50 v.H. des Grund-, Stamm- oder Eigenkapitals beteiligt ist, | |||||||||
g) | von Unternehmungen, auf die Land oder Stadt Wien durch andere als in lit. f genannte finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen maßgeblichen Einfluss hat, | |||||||||
h) | von Stiftungen und Fonds, wenn Land oder Stadt Wien überwiegend das Stiftungs- oder Fondsvermögen bereitgestellt hat, | |||||||||
i) | von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen von Land oder Stadt Wien oder von Personen verwaltet werden, die hierzu von Organen von Land oder Stadt Wien bestellt sind. | |||||||||
6. | Anbietende Stelle: | |||||||||
Jene Stelle oder Person, die zum Anbieten von Archivgut verpflichtet ist oder Archivgut freiwillig anbietet. | ||||||||||
7. | Auftraggebende Stelle: | |||||||||
Verantwortliche Stelle ist jene Dienststelle des Magistrates der Stadt Wien, der die Besorgung der mit der Führung und Verwaltung des Wiener Stadt- und Landesarchives verbundenen Aufgaben übertragen ist und die die Verarbeitung von Daten zu diesem Zwecke selbst durchführt oder veranlasst. | ||||||||||
8. | Werke: | |||||||||
9. | Betroffene: |