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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In der Wahlausschreibung ist der Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Der Stichtag darf nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen.
(3) Die Wahlausschreibung ist in allen Gemeinden durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde und in sonst ortsüblicher Weise kundzumachen.
(2) In der Wahlausschreibung ist der Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Der Stichtag darf nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen.
(3) Die Wahlausschreibung ist in allen Gemeinden durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde und in sonst ortsüblicher Weise kundzumachen.