§ 13 TLWO 2011 (weggefallen)

Tiroler Landtagswahlordnung 2011 – TLWO 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999
Für das Landesgebiet ist die Landeswahlbehörde mit dem Sitz in Innsbruck zu bilden§ 13 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Sie besteht aus dem Landeshauptmann oder einem von ihm zu bestellenden ständigen Vertreter als Vorsitzendem (Landeswahlleiter) und zwölf Beisitzern. Drei Beisitzer müssen dem richterlichen Stand angehören oder angehört haben. Sie werden auf Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck bestellt. Der Landeshauptmann hat für den Fall der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden mehrere Stellvertreter zu bestellen und die Reihenfolge zu bestimmen, in der diese zu seiner Vertretung berufen sind.

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 25.01.2012 bis 21.08.2017
Für das Landesgebiet ist die Landeswahlbehörde mit dem Sitz in Innsbruck zu bilden§ 13 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Sie besteht aus dem Landeshauptmann oder einem von ihm zu bestellenden ständigen Vertreter als Vorsitzendem (Landeswahlleiter) und zwölf Beisitzern. Drei Beisitzer müssen dem richterlichen Stand angehören oder angehört haben. Sie werden auf Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck bestellt. Der Landeshauptmann hat für den Fall der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden mehrere Stellvertreter zu bestellen und die Reihenfolge zu bestimmen, in der diese zu seiner Vertretung berufen sind.

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