Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Erfordert die Entscheidung eine Richtigstellung des Wählerverzeichnisses, so hat sie der Bürgermeister unter Angabe des Bescheides unverzüglich durchzuführen. Handelt es sich um die Aufnahme eines vorher im Wählerverzeichnis nicht enthaltenen Wahlberechtigten, so ist sein Name am Ende des Wählerverzeichnisses mit der dort folgenden fortlaufenden Zahl einzutragen. An jener Stelle des Wählerverzeichnisses, an der er ursprünglich einzutragen gewesen wäre, ist auf die fortlaufende Zahl der neuen Eintragung hinzuweisen.
(2) Erfordert die Entscheidung eine Richtigstellung des Wählerverzeichnisses, so hat sie der Bürgermeister unter Angabe des Bescheides unverzüglich durchzuführen. Handelt es sich um die Aufnahme eines vorher im Wählerverzeichnis nicht enthaltenen Wahlberechtigten, so ist sein Name am Ende des Wählerverzeichnisses mit der dort folgenden fortlaufenden Zahl einzutragen. An jener Stelle des Wählerverzeichnisses, an der er ursprünglich einzutragen gewesen wäre, ist auf die fortlaufende Zahl der neuen Eintragung hinzuweisen.