Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.
(3) Jeder Wahlberechtigte hat, sofern er nicht im Besitz einer Wahlkarte ist, seine Stimme vor der Wahlbehörde am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis abzugeben.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.
(3) Jeder Wahlberechtigte hat, sofern er nicht im Besitz einer Wahlkarte ist, seine Stimme vor der Wahlbehörde am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis abzugeben.