Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In der Niederschrift über die Sitzung der Kreiswahlbehörde sind die Entscheidungen mit ihren Gründen und das jeweilige Abstimmungsverhältnis festzuhalten.
(3) Die gänzliche oder teilweise Zurückweisung eines Wahlvorschlages ist dem Zustellungsbevollmächtigten unter Angabe der Gründe schriftlich bekannt zu geben.
(2) In der Niederschrift über die Sitzung der Kreiswahlbehörde sind die Entscheidungen mit ihren Gründen und das jeweilige Abstimmungsverhältnis festzuhalten.
(3) Die gänzliche oder teilweise Zurückweisung eines Wahlvorschlages ist dem Zustellungsbevollmächtigten unter Angabe der Gründe schriftlich bekannt zu geben.