§ 49 TLWO 2011 (weggefallen)

Tiroler Landtagswahlordnung 2011 – TLWO 2011

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999
Die Wahlkuverts sind aus undurchsichtigem Papier in einheitlicher blauer Farbe, Form und Größe herzustellen§ 49 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Die mit der Wahlkarte auszufolgenden Wahlkuverts müssen jedoch beigefarben und verschließbar sein und es muss auf ihnen die Nummer des Wahlkreises aufgedruckt sein. Die Anbringung von Zeichen und Wörtern auf den Wahlkuverts oder deren sonstige Kennzeichnung ist verboten.

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 04.07.2014 bis 21.08.2017
Die Wahlkuverts sind aus undurchsichtigem Papier in einheitlicher blauer Farbe, Form und Größe herzustellen§ 49 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Die mit der Wahlkarte auszufolgenden Wahlkuverts müssen jedoch beigefarben und verschließbar sein und es muss auf ihnen die Nummer des Wahlkreises aufgedruckt sein. Die Anbringung von Zeichen und Wörtern auf den Wahlkuverts oder deren sonstige Kennzeichnung ist verboten.

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