§ 56 TLWO 2011 (weggefallen)

Tiroler Landtagswahlordnung 2011 – TLWO 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999
Der Wahlleiter hat den Ablauf der Wahlzeit bekannt zu geben§ 56 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Von da an dürfen nur noch die zu diesem Zeitpunkt im Wahllokal oder in dem von der Wahlbehörde bestimmten Warteraum anwesenden Wähler zur Stimmabgabe oder Personen zur Abgabe von Wahlkarten zugelassen werden. Sobald diese letzten Wähler abgestimmt oder ihre Wahlkarten abgegeben haben, hat die Wahlbehörde die Stimmabgabe für geschlossen zu erklären. Nach Schluss der Stimmabgabe ist das Wahllokal, in dem nur die Mitglieder der Wahlbehörde, deren Hilfskräfte und die Wahlzeugen verbleiben dürfen, zu schließen.

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 25.01.2012 bis 21.08.2017
Der Wahlleiter hat den Ablauf der Wahlzeit bekannt zu geben§ 56 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Von da an dürfen nur noch die zu diesem Zeitpunkt im Wahllokal oder in dem von der Wahlbehörde bestimmten Warteraum anwesenden Wähler zur Stimmabgabe oder Personen zur Abgabe von Wahlkarten zugelassen werden. Sobald diese letzten Wähler abgestimmt oder ihre Wahlkarten abgegeben haben, hat die Wahlbehörde die Stimmabgabe für geschlossen zu erklären. Nach Schluss der Stimmabgabe ist das Wahllokal, in dem nur die Mitglieder der Wahlbehörde, deren Hilfskräfte und die Wahlzeugen verbleiben dürfen, zu schließen.

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